Jameda Bewertungsportal

Unzufrieden? Zum Glück gibts Bewertungsportale, oder?
Jameda Bewertungsportal
Der Bundesgerichtshof hat am 20.02.2018 ein Urteil gefällt, das für Bewertungsportale weitreichende Folgen hat. In dem betreffenden Fall hat eine Hautärztin geklagt, sie möchte, dass ihr Eintrag auf dem Portal gelöscht wird. Jameda ist eine Portal, dass alle Ärzte listet. Patienten können den Ärzten Noten vergeben, also die Leistungen bewerten. Es ist irrelevant, ob ein Arzt auf dem Portal erscheinen oder gelistet werden möchte. So war es zumindest bisher. Gegen Geld konnten sich Ärzte eine höherwertige Mitgliedschaft bei Jameda kaufen. Wer sich nicht upgraden möchte musste dann damit leben, dass Kollegen mit Werbung um den eigenen Eintrag herum erschienen sind. Das hat der Bundesgerichtshof nun untersagt. Die Dermatologin sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Wer sich ein Premium-Paket kauft wird aufgehübscht. Dies beeinträchtigt nach Auffasung der Richter jedoch die Neutralität und Glaubwürdigkeit einer Portalseite. Jameda hat sein Werbemodell nun angepassen müssen. Diese Situation dürfte aber auch bei anderen Portalen zu Reaktionen führen. Gut für den Verbraucher!