Blog
Marketing mit Prüfsiegeln

Die Werbung mit Prüfsiegeln boomt - Was muss beachtet werden?
Wer vertraut nicht auf geprüfte Qualität? Firmen nutzen diese Vertrauenswährung.
Bei einer Werbung mit Prüfsiegeln sind ganz besondere Pflichten zu beachten´, sonst drohen empfindliche Abmahnungen. So muss jeder, der ein Prüfsiegel auf seiner Homepage nutzt, seinen Aufklärungspflichten nachkommen. Der Bundesgerichtshoff (BGH) hat in seinem Urteil vom 22. Juli 2016 (AZ I ZR 26/15) klragestellt: Wer für seine Waren mit einem Prüfsiegel wirbt, muss angeben, was genau Gegenstand der Prüfung war. Der Hinweis kann mit einem Verweis auf die entsprechende Webseite erfolgen. Dieser Hinweis muss aber direkt mit der Werbung verbunden sein. Der BGH führt in seiner Begründung aus, dass eine Werbung dann unlauter ist, wenn dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden. Es könnte ja schließlich sein, dass sich ein Verbraucher anders entschieden hätte, wenn ihm die genauen Hintergründe bekannt gewesen wären. Also: Prüfsiegel ja, aber die Angaben über den Gegenstand der Prüfung zwingend dazu angeben oder den Verweis darauf dazusetzen.